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RG, 15.04.1935 - 3 D 142/35 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Beförderungsmittel können auf Grund des § 401 Abs. 1 RAbgO. nur eingezogen werden, wenn der Täter sie zur Beförderung gerade der steuerpflichtigen Erzeugnisse oder der zollpflichtigen Waren benutzt hat, für die er die Steuer hinterzogen hat.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 69, 193
Wird zitiert von ... (18)
- BGH, 18.11.1952 - 2 StR 807/52
Rechtsmittel
Bevor der Kaffee in Sicherheit war, konnte der Angeklagte jedoch sich nur an einer Abgabenhinterziehung beteiligten (RGSt 69, 193).Dort sollte er deshalb erst zur Ruhe kommen (RGSt 69, 193).
- BGH, 28.05.1954 - 2 StR 116/54
Rechtsmittel
Erst wer von diesem Erstabnehmer weitererwirbt, ist nicht mehr an der Einfuhr und Hinterziehung beteiligt (RGSt 51, 400; 52, 23; 54, 251; 55, 138; 69, 193). - BGH, 23.05.1952 - 4 StR 6/51 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 20.04.1956 - 2 StR 52/56
Rechtsmittel
Die Annahme der Strafkammer, der Angeklagte habe sich entgegen dem Eröffnungsbeschluß einer Zoll- und Steuerhinterziehung, nicht aber einer Steuerhehlerei schuldig gemacht, da die geselmuggelte Ware erst bei ihm zur Ruhe gekommen sei, begegnet keinen Bedenken (RGSt 69, 193). - BGH, 05.04.1955 - 2 StR 574/54
Rechtsmittel
Der erste Abnehmer des Schmugglers begeht also in der Regel Steuerhinterziehung und nicht Steuerhehlerei (RGSt 67, 356; 69, 193; 74, 161; BGHSt 3, 40). - BGH, 19.03.1953 - 4 StR 699/52
Rechtsmittel
Die Steuerhinterziehung war hinsichtlich des in Eisenbahnzügen beschlagnahmten Zigarettenpapiers ebenfalls vollendet , weil die Steuerverkürzung sogleich eintritt, wenn Zölle und Steuern bei Fälligkeit nicht entrichtet werden, und zwar, entgegen der Ansicht des Landgerichts, unabhängig davon, ob die Ware mit dem Überschreiten der Zollgrenze schon "in Sicherheit gebracht", d.h. "zur Ruhe gekommen" ist; denn diese Abgrenzung betrifft nur die für den Tatbestand der Steuerhehlerei wesentliche Beendigung der Steuerhinterziehung (RGSt 67, 345, 348, 358; 69, 193; 74, 161, 163; JW 1936, 2239 Nr. 40). - BGH, 25.07.1952 - 4 StR 653/51
Rechtsmittel
Dass die Ware im Inlande schon "zur Ruhe gekommen war" (vgl RGSt 67, 356, 358; 69, 193),kann der Senat verlässlich aber nur den Fällen D. und L. entnehmen, bei denen das Urteil allein nähere Angaben über die Herkunft der Zigaretten macht, ehe sie in den Besitz des Angeklagten gelangten. - BGH, 08.05.1952 - 4 StR 1038/51
Rechtsmittel
Geschenksendungen den Tatbestand der Zoll- und Steuerhehlerei gefunden, während ein solcher Vorgang nach der ständigen Rechtsprechung als Zoll- und Steuerhinterziehung zu würdigen ist, weil das abgabenpflichtige Gut im Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht "zur Ruhe gekommen" war (vgl. zur Zollhinterziehung RGSt 67, 345, 348 f und 356, 358; 69, 193, und zur Verbrauchssteuerhinterziehung RGSt 72, 184, 186; 73, 106 ff). - BGH, 01.07.1955 - 2 StR 113/55
Rechtsmittel
Bis dahin konnte er Mittäter der Hinterziehung sein (RGSt 69, 193). - BGH, 19.04.1955 - 2 StR 21/55
Rechtsmittel
Eine Teilnahme ist vielmehr möglich, solange die abgabepflichtige Ware im Inland nicht endgültig zur Ruhe gekommen und damit die Hinterziehung beendet ist (RGSt 67, 356; 69, 193; BGHSt 3, 40). - BGH, 14.12.1954 - 2 StR 446/54
Rechtsmittel
- BGH, 08.10.1953 - 3 StR 445/53
Rechtsmittel
- BGH, 06.11.1952 - 4 StR 561/51
Rechtsmittel
- BGH, 22.11.1951 - 4 StR 66/51
Rechtsmittel
- BGH, 19.06.1951 - 2 StR 98/51
Rechtsmittel
- BGH, 07.02.1952 - 4 StR 313/51
Rechtsmittel
- BGH, 18.06.1954 - 2 StR 41/54
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- BGH, 17.01.1952 - 4 StR 329/51
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